Anmeldung

Ihr Anruf wird in der Regel zunächst von meinem Anrufbeantworter entgegengenommen. Sie können mich auch per E-Mail (info@bystron-praxis.de) kontaktieren. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an. Sie bekommen dann in unserem telefonischen Erstkontakt einen Termin für ein Erstgespräch.

Telefonsprechstunden mit persönlicher Erreichbarkeit:
Mo 9:05 – 9:30 Uhr
Di, Mi, Do 18:50 – 19:15 Uhr

Sprechstunde

Auch für die seit dem 1.4.2017 notwendige Sprechstunde zur diagnostischen Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie bei gesetzlich versicherten benötigen sie einen telefonisch vereinbarten Termin. Ich habe keine offene Sprechstunde in meiner Praxis und bin persönlich in meiner Praxis nur zum vereinbarten Termin zu sprechen. Zum ersten Gespräch bringen Sie bitte Ihre Krankenkassen Chipkarte mit.

Privat Versicherte

Als Privat Versicherte(r) oder Selbstzahler(in) ist die erste Stunde per Vorauskasse zu zahlen. Sie erhalten auch über diese Stunde neben der Quittung eine Rechnung, die Sie sich von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen können. Wenn nicht anders vereinbart dauert das Erstgespräch 50 Minuten. Die weiteren Stunden können Sie dann nach Rechnungsstellung auch per Überweisung zahlen.

Therapieantrag

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie muß bei der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse für jeden Einzelfall genehmigt werden. Die Informationen über Ihre persönlichen Lebensgeschichte und die Hintergründe Ihrer aktuellen Krise werden in den ersten Stunden gesammelt. Wenn klar ist, dass es sich um einen therapeutisch behandelbaren psychischen Konflikt handelt, schreibe ich einen entsprechenden Antrag an den ärztlichen Gutachter der Krankenkasse.

Die ersten 4 Stunden werden von den Krankenkassen als sog. „probatorische Sitzungenübernommen (Die meisten privaten Krankenkassen wie auch die Beihilfe erstatten 5 probatorische Sitzungen). In dieser Phase können Sie auch endgültig entscheiden, ob Ihnen das therapeutische Klima in meiner Praxis zusagt und ob Sie sich mit Ihren Problemen verstanden und gut aufgehoben fühlen, bevor wir eine Langzeittherapie von i.d.R. 60/50 Stunden (GKV/PKV) oder eine Kurzzeittherapie von i.d.R. 24/25 Stunden (GKV/PKV) beginnen.


Psychiatrie

Meine Zulassung zur Teilnahme am Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenkassen bezieht sich nur auf den Bereich der Psychotherapie.
Die psychiatrische Versorgung in meiner Praxis ist eine privatärztliche.